BAföG   

Schülerinnen und Schüler des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums können unabhängig vom Einkommen der Eltern eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen. Dieses Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

Am Hessenkolleg ist eine solche Förderung bereits vom Vorkurs an möglich, da der Unterricht tagsüber in Vollzeit stattfindet und die Studierenden nicht berufstätig sein dürfen. Das Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ist dennoch möglich.

Studierende des Abendgymnasiums müssen bis einschließlich zum ersten Semester der Qualifikationsphase berufstätig sein. Der Bezug von Schüler-BAföG ist hier erst ab dem zweiten Semester der Qualifikationsphase möglich.

Ob der volle Bedarfssatz oder nur ein Teilbetrag als Förderung gezahlt wird, hängt von den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, bei Verheirateten auch von denen des Ehegatten, ab. Die Förderung ist bis zur Vollendung des 45. Lebensjahrs möglich und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr haben Studierende Anspruch auf Kindergeld.

Weiterhin sind bei einem BAföG-Antrag auch die persönlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dazu gehören unter anderem die Staatsangehörigkeit, die Eignung, Ihre Erstausbildung und weitere Ausbildung und vorherige Ausbildungsabbrüche oder Fachrichtungswechsel.


Genauere Informationen hierzu erteilt das BAföG-Amt.

Die Ausbildungsförderung beginnt in dem Monat, in dem auch die Schule beginnt. Frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt wurde. Das heißt, dass Sie den Antrag frühzeitig beim BAföG-Amt stellen sollten; Voraussetzung ist die Aufnahme an unseren Schulen.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich schon vor Schulbeginn über die Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG beraten zu lassen.

Allgemeine Informationen zum BAföG finden Sie auf der Internetseite des Amts für Ausbildungsförderung der Stadt Wiesbaden. Dort können auch Formulare, Checklisten u.a. Informationen heruntergeladen werden. Den Gesetzestext und weitere Informationen finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


Weitere finanzielle Fördermöglichkeit: Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung

Für Studierende, die sich während ihrer Ausbildung oder Berufstätigkeit gewerkschaftlich engagiert haben bzw. engagieren, besteht die Möglichkeit, sich bei der Hans-Böckler-Stiftung, der Studienstiftung des DGB, um ein Stipendium zu bewerben.

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